Förderung für junge innovative Unternehmen

Um jungen innovativen Unternehmen die Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Förderprogramm aufgelegt, das bis zu 60 % der dabei anfallenden Kosten für Standmiete und Standbau trägt.

Dieses Programm kommt nur auf ausgewählten Messen zum Einsatz, zu denen die SENSOR+TEST bereits zum siebzehnten Mal gehört. Junge innovative Unternehmen aus Sensorik, Mess- und Prüftechnik können somit ihre Neuentwicklungen zu sehr günstigen Konditionen einem internationalen Fachpublikum präsentieren.

Die Teilnahme erfolgt im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes, zu dem Sie sich hier anmelden können.
 

Voraussetzungen für eine Förderung

Teilnahmeberechtigt sind junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen (inkl. Hard- und Software sowie Komponenten), die ...

... ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
... die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen
    (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz
    von höchstens 10 Mio. Euro)
... und jünger als 10 Jahre sind.
 

Art und Höhe der Förderung

Die Mindestteilnehmerzahl des Gemeinschaftsstandes sollte 10 förderfähige Unternehmen nicht unterschreiten und die Standfläche pro Aussteller zwischen 6 m² und 15 m² liegen.

Drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe sind förderfähig. Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zu den Kosten der Messeteilnahme im Rahmen dieses Gemeinschaftsstandes.

Förderfähig von den Gesamtkosten sind die von der AMA Service GmbH in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Von diesen förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 40 % (bei den ersten beiden Beteiligungen im Rahmen dieses Förderprogramms) bzw. 50 % (bei der dritten Messebeteiligung) zu übernehmen. Maximal € 7.500 werden pro Aussteller und Messe gewährt.
 

Beteiligungskosten

Standmiete auf dem Gemeinschaftsstand:
€ 710,- pro m² zzgl. gesetzlicher MwSt  (= Komplettpreis 100 %)

Nach Bewilligung der Förderung:
€ 284,- pro m² zzgl. gesetzlicher MwSt  (= Eigenanteil von 40 %)   bzw.
€ 355,- pro m² zzgl. gesetzlicher MwSt  (= Eigenanteil von 50 %)

Die Beteiligung am Gemeinschaftsstand beinhaltet folgende Leistungen:

  • Standfläche (Mindest-Standgröße 6 m²)
  • einheitlicher Standbau inkl. Teppichboden (grau), Standwänden (weiß), Blende mit Firmenbeschriftung
  • Grundmöblierung (1 Tisch, 2 Stühle, 1 Barhocker, 1 abschließbarer Unterschrank)
  • Stromanschluss inkl. -verbrauch, 3fach-Steckdose, 1 Strahler pro 3 m² Standfläche
  • Standreinigung und Abfallentsorgung
  • Standbauversicherung
  • Bewachung
  • AUMA-Gebühr
  • Nutzung der Gemeinschaftsfläche mit Besprechungsecken, Garderobe, Kaffeeküche, betreuter Infotheke
  • Grundmarketing (Besucherwerbung und –betreuung, Pressearbeit, Social Media, Werbemaßnahmen vor Ort sowie 3 Ausstellerausweise) und die Teilnahme am Ausstellerabend
  • Medienpauschale (Werbematerial in beliebiger Menge, kompletter Adress-Eintrag im Online-Katalog mit Text und 5 Produktgruppen, Produkt-Neuheiten in beliebiger Menge, Produkt-Vorstellungs-Video für die digitale Agenda, kontinuierliche Verbreitung von Ausstellerinformationen über den SENSOR+TEST-Newsletter und Social Media-Kanäle bis Dezember 2024)
  • Pressefach im SENSOR+TEST-Pressebüro
  • Vor-Ort-Flyer mit den Teilnehmern am Gemeinschaftsstand

Mehr dazu bei "Informationen zum Standbau" und auf dem Anmeldevordruck.


Der Ablauf

Sie schicken Ihre Anmeldung zum geförderten Gemeinschaftsstand an AMA Service GmbH.

Sie stellen den Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme (inkl. De-minimis Erklärung) online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ihre Anmeldung wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.

Sie erhalten von der AMA Service GmbH eine Standbestätigung/Rechnung für Ihre Teilnahme am Gemeinschaftsstand "Young Innovators", die direkt und ohne jegliche Abzüge an AMA Service GmbH zu zahlen ist. Eine Kopie der Rechnung schicken Sie bitte an das BAFA.

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids müssen Sie den Verwendungsnachweis dem BAFA elektronisch vorlegen. Das Formular ist vollständig auszufüllen und der Zahlungsnachweis, der die unbare vollständige Zahlung der Standrechnung an die AMA Service GmbH dokumentiert, ist hierbei hochzuladen.

Diese Unterlagen sind spätestens 4 Wochen nach Messeende an das BAFA zu übersenden.


Anmeldung Gemeinschaftsstand "Young Innovators"

Hier stellen Sie Ihren Bewilligungsantrag inkl. De-minimis-Erklärung beim BAFA.

Richtlinien zur Förderung

Informationen zum BMWi-Messe-Förderprogramm

Informationen zum Standbau


Weitere Informationen zu Exportberatung, Förderprogrammen und Weiterbildungsmöglichkeiten durch den AUMA (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.). Vor Ort stehen Ihnen Vertreter des AMA Verband für Sensorik und Messtechnik e.V. zur Verfügung.

  

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