Akkreditierung
Als Legitimation werden anerkannt:
- der gültige bundeseinheitliche Journalistenausweis, der von verschiedenen Berufsverbänden ausgestellt wird
- gültige Journalistenausweise von anerkannten berufsständischen Verbänden
Bitte beachten Sie, dass Presseausweise nur für namentlich benannte Redaktions-
mitglieder und Journalisten bestimmt sind, sie können nicht für Mitarbeiter der
Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung angefordert werden. Ein Anspruch
auf Ausstellung eines Presseausweises besteht nicht.
Formular zur Akkreditierung